Hallo zusammen,
ich möchte hier meine Erfahrungen mit meiner Untätigkeitsklage gegen die Einbürgerungsbehörde der Stadt Münster teilen und den Beitrag in den kommenden Monaten regelmäßig aktualisieren. Vielleicht hilft das anderen, die sich in einer ähnlichen Situation befinden.
Mein Zeitablauf
- 04.2025: Einbürgerungsantrag in Münster gestellt.
- 01 2026: Loyalitätserklärung termin
- 02.2026: Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Münster eingereicht.
- 03.2026: Klageerwiderung der Stadt Münster. Die Behörde verwies im Wesentlichen auf die hohe Arbeitsbelastung, Personalmangel und organisatorische Maßnahmen und beantragte eine Zurückstellung des Verfahrens.
- Seitdem: Keine weitere Reaktion des Gerichts.
Ich werde diesen Beitrag aktualisieren, sobald es Neuigkeiten vom Verwaltungsgericht oder von der Stadt Münster gibt.
Warum ich die Klage erhoben habe:
In Münster sind rund 5.000 Einbürgerungsverfahren offen. Gleichzeitig arbeiten dort offenbar nur drei Vollzeit und zwei Teilzeitkräfte. Im Jahr 2025 wurden lediglich 653 Einbürgerungen abgeschlossen weniger als zwei pro Tag.
Bei diesem Tempo würde der Abbau des Rückstands selbst ohne neue Anträge mehr als sieben Jahre dauern. Viele Betroffene warten bereits über 30 Monate!
Da bislang kein überzeugender Plan zur Lösung erkennbar ist, bleiben vielen praktisch nur zwei Wege: Untätigkeitsklage erheben oder Münster verlassen. Beides kann keine angemessene Lösung sein.
OVG NRW vs. VG Münster:
Ich kenne natürlich die aktuellen Entscheidungen des OVG NRW, wonach eine dauerhafte Überlastung einer Behörde grundsätzlich kein ausreichender Grund für jahrelange Verzögerungen ist. Gerade deshalb bin ich sehr gespannt, wie das VG Münster in meinem Verfahren entscheiden wird.Aus meiner Sicht handelt es sich in Münster inzwischen nicht mehr um eine kurzfristige Überlastung, sondern um ein seit Jahren bestehendes strukturelles Problem mit einem sehr großen Rückstand.
Meine Frage an euch:
Hat hier jemand ebenfalls eine Untätigkeitsklage gegen die Einbürgerungsbehörde Münster erhoben?
Falls ja, würde ich mich sehr freuen, wenn ihr eure Erfahrungen teilen könntet:
- Wann habt ihr den Antrag gestellt?
- Wann habt ihr Klage erhoben?
- Wie lange hat das VG Münster bis zur ersten Reaktion gebraucht?
- Gab es eine Sachstandsanfrage oder eine Aufforderung an die Behörde?
- Wie lange hat es bis zur Einbürgerung gedauert?
- Musste das Gericht entscheiden oder hat die Behörde vorher reagiert?
Je mehr Erfahrungen wir sammeln, desto besser können wir einschätzen, wie solche Verfahren beim VG Münster aktuell tatsächlich ablaufen!
P.S.
An diejenigen, die hier rassistische oder ausländerfeindliche Kommentare schreiben möchten:
Bitte informiert euch zuerst darüber, welche Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt werden müssen.
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt, muss unter anderem:
- einen langfristigen, gesicherten und qualifizierten Arbeitsplatz sowie ein ausreichendes Einkommen haben und darf grundsätzlich nicht auf Sozialleistungen angewiesen sein. (Voraussetzung für eine solche qualifizierte Beschäftigung ist in der Regel ein abgeschlossenes Studium oder eine abgeschlossene Berufsausbildung!)
- ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen sowie den Einbürgerungs- und gegebenenfalls den Integrationstest bestehen,
- nachweislich in die deutschen Sozialversicherungs- und Rentensysteme eingezahlt haben,
- die Loyalitätserklärung unterschreiben und sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie zum Grundgesetz bekennen,
- und darf in der Regel keine relevanten Vorstrafen haben.
- und letztlich sich seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen und "rechtmäßig" mit einem gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland aufgehalten haben.
Bevor ihr also pauschale oder rassistische Kommentare schreibt, denkt bitte daran: Die meisten Einbürgerungsbewerber sind bereits gut integriert. Viele sind hochqualifizierte Fachkräfte, arbeiten seit Jahren in Deutschland, zahlen Steuern und Sozialabgaben, sprechen Deutsch und leisten täglich einen wichtigen Beitrag zu unserer Gesellschaft. Auch die Stadt Münster profitiert unmittelbar von ihrer Arbeit und ihren Leistungen.
Hier geht es um ein seit Jahren bestehendes strukturelles Problem bei der Stadt Münster und ein Verwaltungsversagen, das zu unzumutbar langen Wartezeiten führt. Aus meiner Sicht stehen solche jahrelangen Verzögerungen sogar im Widerspruch zu den Grundsätzen des Rechtsstaats und der im Grundgesetz garantierten Menschenwürde.
Vielen Dank!